Soldaten der Bundeswehr illegal für Privatfirmen in Kriegsgebieten tätig
Tätigkeiten für Sicherheitsformen verstoßen gegen Soldaten- und Beamtengesetz / Opposition fordert Konsequenzen
Berlin (dpa/nd). Dutzende deutsche Soldaten und Polizisten haben laut einer Zeitung in den vergangenen Jahren illegal für private Sicherheitsfirmen in Kriegsgebieten gearbeitet. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ unter Berufung auf Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen sowie Soldaten. Es handele sich um Tätigkeiten für deutsche und ausländische Firmen etwa in Afghanistan oder auf Handelsschiffen am Horn von Afrika. Sie verstießen damit gegen das Soldaten- und das Beamtengesetz.
Dem Verteidigungsministerium liegen nach Angaben eines Sprechers keine Erkenntnisse dazu vor. Er sagte am Samstag der Deutschen Presse-Agentur, in Ausnahmefällen dürften Soldaten Nebentätigkeiten annehmen, müssten diese aber vom Dienstherrn genehmigen lassen. Das Ministerium teilte der Zeitung mit, sollten aktive Soldaten für private Sicherheitsunternehmen ohne Genehmigung arbeiten, hätten sie „bereits durch die Nichtanzeige und ein unterlassenes Genehmigungsersuchen gegen ihre Dienstpflichten verstoßen“.
Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold forderte in der Zeitung dienstrechtliche Konsequenzen, sollten Soldaten und Polizisten tatsächlich illegal im Ausland arbeiten. Auch der Grünen-Obmann im Verteidigungsausschuss, Omid Nouripour, sagte: „Derartige Nebentätigkeiten aktiver Soldaten dürfen nicht geduldet werden.“
Der Linken-Politiker Paul Schäfer sagte, Schwarz-Gelb trage selbst für solche Entwicklungen eine Mitverantwortung. „Als die Bundesregierung im vergangenen Dezember den Söldnermarkt auch für deutsche Firmen geöffnet hat, wurde mit halbgaren Regulierungsbekenntnissen der Eindruck erweckt, das Problem sei klein und kontrollierbar“, so der Verteidigungsexperte. „Die Bundesregierung kann sich der Verantwortung für vermittelte militärische Fähigkeiten nicht mit dem lapidaren Hinweis entledigen, sie überwache Soldaten eben nicht im Urlaub. Wenn trotz Belehrung über die Illegalität Soldaten im Urlaub bei Söldnerfirmen anheuern, leistet die Dienstaufsicht nicht, was sie leisten soll. Das ist Führungsversagen erster Güte.“
Die Bundesregierung müsse "deutschen Unternehmen das Anbieten bewaffneter Sicherheitsdienstleistungen im Ausland ebenso untersagen wie deutschen Staatsbürgern die Tätigkeit für ausländische Anbieter solcher Dienstleistungen", forderte Schäfer.
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