Zugriff auf Netzdaten

Bundesrat billigt Bestandsdatenauskunft - Ermittler erhalten weitreichende Befugnisse

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Bundesrat hat ohne Aussprache die umstrittene Änderung des Telekommunikationsgesetzes passieren lassen. Damit können künftig Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste Informationen zu Handy- und Internetnutzern abfragen. Der Kieler Abgeordnete der Piratenpartei, Patrick Breyer, kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.

Telekommunikationsunternehmen müssen künftig den ermittelnden Behörden auf deren Verlangen Namen, Telefonnummern und Adressen ihrer Kunden sowie in bestimmten Fällen auch Passwörter für den Telefon- oder Internetanschluss übergeben. So steht es in der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes, die gestern vom Bundesrat beschlossen wurde.

Der Bundestag hatte bereits im März mit den Stimmen der Abgeordneten von Union, FDP und SPD für den Gesetzentwurf votiert. Dieser war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Januar 2012 entschieden hatte, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Nutzerdaten, Passwörter und PIN-Codes neu regeln müsse, weil die bisherige Praxis gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Die Richter erklärten den Zugriff a...


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