Kabinett plant Gesetz zu Fracking
Regelung soll noch vor Bundestagswahl kommen
Berlin (dpa/nd). Union und FDP wollen noch vor der Bundestagswahl die umstrittene Förderung von Gas aus tiefen Gesteinsschichten gesetzlich regeln. Eine Kabinettsbefassung zum sogenannten Fracking bereits am 8. Mai sei aber nicht möglich, weil es noch Klärungsbedarf gebe, hieß es am Freitag aus Koalitions- und Regierungskreisen. Daher wurde der 15. Mai vereinbart. Das Kabinett soll nur Formulierungshilfen beschließen und das Gesetz über die Fraktionen eingebracht werden, damit der Bundesrat am 5. Juli noch vor der Bundestagswahl über das Vorhaben entscheiden kann.
Während Teile der FDP und das Wirtschaftsministerium die Chancen der Technologie betonen, gab es von rund 80 Unions-Abgeordneten mit Wahlkreisen in möglichen Frackinggebieten Bedenken. Ein verschärfter Entwurf des Bundesumweltministeriums sieht nun vor, dass Wasserschutzgebiete und Heilquellengebiete tabu sein sollen, ebenso Bohrungen von außerhalb unter Wasserschutzgebiete. Auch Trinkwassergewinnungsgebiete werden stärker ausgeklammert. Für alle Tiefbohrungen und die Verpressung der Bohrflüssigkeit müsse ein Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde hergestellt werden.
Den deutschen Mineralbrunnen gehen die Schutzvorschriften nicht weit genug. »Die gegenwärtig diskutierten Entwürfe der Koalition sind für uns nicht akzeptabel«, erklärte der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen, Stefan Seip. Natürliches Mineralwasser müsse von ursprünglicher Reinheit sein und bedürfe einer amtlichen Anerkennung. Das Eindringen geringster Mengen toxischer Fracking-Flüssigkeiten werde zum Verlust dieser Anerkennung führen.
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