Alte Handynummer kann man behalten

Wer seinen Mobilfunkanbieter wechselt

Immer wieder tauchen Irritationen auf, wenn es um den Wechsel des Mobilfunkanbieters geht. Was ist zu tun, wenn bereits ein Vertrag bei einem anderen Anbieter bestand und die alte Handynummer behalten werden soll? Hier hilft die Rufnummernportierung.

Was bedeutet Portierung?

Sie bezeichnet die Mitnahme der bisherigen Rufnummer bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters. Seit dem 1. November 2002 sind die Mobilfunkanbieter verpflichtet, ihren Kunden die Mitnahme der Nummer zu ermöglichen. Die Vorgängerinstitution der heutigen Bundesnetzagentur, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), hatte jedem Mobilfunkkunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf seine Rufnummer zugesprochen. Somit »gehört« eine Handynummer nicht dem jeweiligen Anbieter, sondern dem Kunden.

Bei der Portierung bleibt nicht nur die eigentliche Rufnummer, sondern auch die bisherige Netzvorwahl erhalten.

Durch die TKG-Novelle von 2012 müssen die Mobilfunkanbieter Kunden die Mitnahme einer Rufnummer zum anderen Anbieter auch ermöglichen, wenn ihr Vertrag noch länger läuft, was als sogenannt...


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