Wohnraum soll Wohnraum bleiben

Berliner Senat will Verbot von Zweckentfremdungen auf den Weg bringen

  • Malene Gürgen
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Umwandlung von Privatwohnungen in Gewerberäume und Ferienwohnungen soll in Berlin in Zukunft verboten sein. Der gestern im Senat vorgestellte Gesetzesentwurf von Stadtentwicklungssenator Michael Müller sieht vor, dass eine zweckfremde Nutzung von Wohnraum künftig nur nach Ausnahmegenehmigung durch das Bezirksamt möglich sein soll. »Wir haben in Berlin mittlerweile eine Knappheit an Wohnraum, und dieses Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um diese Knappheit zu bekämpfen«, so Senator Müller.

In der Ausgestaltung des Gesetzes wird allerdings zwischen verschiedenen Arten gewerblicher Nutzung unterschieden: Während eine Umwandlung in Ferienwohnungen generell verboten sein soll und auch bereits bestehende Ferienwohnungen nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren wieder in Wohnraum umgewandelt werden sollen, kann es für andere gewerbliche Nutzungen Ausnahmeregelungen geben: Wenn ein öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung...


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