Anklageverlesung? Abwarten ...

NSU-Prozess in München: Zwei Befangenheitsanträge sind abgelehnt, doch ob das Gericht zur Sache kommt, ist dennoch fraglich

Heute wird der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Helfer der Terrorzelle fortgesetzt. Nach seiner Eröffnung vor acht Tagen hatten zwei - inzwischen abgelehnte - Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden und weitere Richter zu einer einwöchigen Vertagung geführt.

Zschäpes Prozessbeistände - die Kölner Rechtsanwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl sowie die Berlinerin Anja Sturm - hatten am ersten Verhandlungstag erklärt, die Angeklagte lehne den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl als befangen ab. Grund: Die Verteidiger müssen sich vor Betreten des Sitzungssaals auf Waffen durchsuchen lassen.

Diese Prozedur müssen beispielsweise die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Polizeibeamte und Justizbedienstete nicht »erleiden«. Warum also stehen ihre Verteidiger unter dem Verdacht, sich an »verbotenen und letztlich kriminellen Handlungen zu beteiligen«, fragt Beate Zschäpe.

Das sahen die Anwälte des mutmaßlich wichtigsten Helfers des Neonazi-Trios, Ralf Wohlleben, ebenso. Zudem monierten sie, dass der Angeklagten drei Verteidiger zugeordnet wurden und Wohlleben sich mit zwei Rechtsbeiständen begnügen muss.

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (OLG) hat - unter Mithi...


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