Regeln zum Widerrufsrecht für Geldanlage
Haustürgeschäft
Im Januar 2008 wurde ein Ehepaar von Bekannten wegen einer Geldanlage angesprochen. Sie schlugen den Eheleuten vor, einem geschlossenen Investmentfonds beizutreten. Nach Beratungsgesprächen mit den Anlagevermittlern im Wohnhaus des Ehepaares beschloss dieses, sich am Fonds zu beteiligen und zahlte 22 000 Euro ein.
Ende 2009 widerriefen die Eheleute den Beitritt und verlangten ihr Geld zurück. Vermittler und Fondsgesellschaft winkten ab: Die Widerrufsfrist sei abgelaufen. Üblicherweise gelten 14 Tage - und widerrufen dürfen Anleger ohnehin nur, wenn sie den Beitrittsvertrag in einer sogenannten Haustürsituation unterschrieben haben.
Vor Gericht ging es darum, ob so eine Situation (und ein Widerrufsrecht) gegeben war. Und...
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