Was gilt bei Werkverträgen oder freiberuflicher Tätigkeit?
Jobben im Studium (Teil 2)
In einer dreiteiligen Serie »Jobben im Studium« stellt unser Autor Joachim Holstein, Berater für studentische Steuerfragen beim AStA der Universität Hamburg, zum Semesterstart die wichtigsten Regelungen vor, die berufstätige Studierende beachten müssen. Teil 1 erschien vor einer Woche, heute im Teil 2 weitere steuerrechtliche Tipps.
Bei Jobs, die nach Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet werden, sind monatlich 920 Euro und pro Jahr 11 040 Euro brutto steuerfrei. Wer weniger verdient, bekommt die gesamte Lohnsteuer zurück, sobald man eine »Vereinfachte Einkommensteuererklärung« abgibt, in die nur die persönlichen Daten und die als »eTIN« bezeichnete Kombination aus Buchstaben und Zahlen einzutragen sind, mit denen der Arbeitgeber Name und Geburtsdatum verschlüsselt hat. Das Finanzamt erstellt anhand der vom Arbeitgeber übermittelten Daten einen Steuerbescheid, in dem bei »festzusetzende Einkommensteuer« eine Null stehen sollte.
Wer als Student mehrere Jobs abrechnen willWer mehrere Jobs mit niedrigen Monatslöhnen hat, kann den monatlichen Freibetrag von 920 Euro aufteilen, um Lohnsteuerabzüge bei denjenigen Jobs zu vermeiden, die nach Klasse 6 abgerechnet werden. Dazu muss beim Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden; die Summe der bei...
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