Stolperfalle bei Übernahme

Baukosten

Ein klassischer Fall: Ein Ehegatte beabsichtigt, sich mit einem Gewerbebetrieb oder einer Dienstleistung selbstständig zu machen. Dazu sollen im geplanten Eigenheim Räume zur Verfügung stehen. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, erwirbt der andere Ehegatte das Grundstück, und beide tragen die Baukosten.

»Rechtlich gesehen ist der Grundstückseigentümer auch der Eigentümer der darauf gebauten Immobilie. Steuerlich hat der Große Senat des Bundesfinanzhof (Az. GrS 1/97) schon mit Beschluss vom 23. August 1999 entschieden, dass die Gebäudeherstellungskosten des anderen Ehegatten bei dem gewerblich oder selbstständig tätigen Ehegatten Einkünfte mindernd in Höhe der für Gebäude geltenden Abschreibungssätze berücksichtigt werden können«, erläutert Steuerberater Christian Fröhlich von ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.