Erweiterter Mieterschutz

Neues Mietrecht seit 1. Mai 2013 (Teil 3)

Am 1. Mai 2013 traten mit dem Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz) eine Reihe neuer Regelungen für Mieter und Vermieter in Kraft.

Erweiterter Mieterschutz bei Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Üblicherweise darf bei Erhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen. Diese Kappungsgrenze kann nun in Gemeinden oder in Gemeindeteilen, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent abgesenkt werden.

Dazu ist jedoch eine Entscheidung der jeweiligen Landesregierung erforderlich, die solche Gebiete per Rechtsverordnung für einen Zeitraum von jewei...



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