Mietgrenze muss schlüssig begründet sein

Urteile von Landessozialgerichten in Hartz-IV-Streitfällen

Bestimmen Kommunen die Obergrenze der zu übernehmenden Unterkunftskosten für Hartz-IV-Bezieher, sollten sie sich auch an der Anzahl verfügbarer freier Wohnungen am Wohnungsmarkt orientieren. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem Urteil vom 15. Februar 2013 (Az. L 7 SO 43/10) gefordert.

Danach verfügt die Stadt Offenbach über kein rechtmäßiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze. Bei der Ermittlung der Mietobergrenze hatte die Stadt lediglich die einfachen Mietspiegel von 2006 und 2008, in dem die üblichen Kaltmieten in Offenbach aufgeführt wurden, zugrunde gelegt. Dabei wurde der höchste und niedrigste Quadratmeterpreis ermittelt und ein arithmetischer Mittelwert errechnet. Mit diesem wurde die angemessene Mietobergrenze bestimmt.

Dieses Vorgehen rügte das LSG. Die Stadt habe bei der Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze keine Daten über Mietpreise, Wohnungsbestand und freie Wohnungen erhoben. Der Mietspiegel sage nichts darüber aus, ob »tatsächlich hin...


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