Islamisierung auf Umwegen
Atheisten und Nichtmuslime Tunesiens im Streit mit Ennahda um die neue Verfassung des Landes
Die Auseinandersetzungen um die Zukunft Tunesiens findet nicht nur auf der Straße statt. Das im Oktober 2011 gewählte, erste freie Parlament des Landes soll eine neue Verfassung ausarbeiten, scheiterte bisher aber an dieser Aufgabe. Eigentlich hatte die Verfassunggebende Versammlung dafür ein Jahr Zeit. Die Frist ist längst verstrichen. Wann das Grundgesetz druckreif ist und wann die Tunesier erneut zur Abstimmung gehen werden, kann niemand sagen. Ein erster Verfassungsentwurf lässt nichts Gutes ahnen. Ennahda, die stärkste Partei in der Versammlung, versuche, so das säkulare Tunesien, das Land durch versteckte Umwege zu islamisieren.
»Der zivile, nicht religiöse Charakter des Staates ist in der Verfassung nicht verankert«, beschwert sich Yadh Ben Achour, Juraprofessor an der Universität in Tunis. Die Kompromissformel, die nach monatelangen Streitigkeiten zwischen den regierenden Islamisten von Ennahda, die zu Beginn der Verhandlungen das islamische Recht der Scharia verankert sehen wollten, und säkularen Politikern definiert Tunesien als »einen freien, unabhängigen, souveränen Staat, dessen Religion der Islam und dessen Sprache Arabisch ist«. An weiteren Stellen ist von den »Werten des Islam«, von seinen »unabänderlichen Prinzipien« und vom »Einklang mit den kulturellen Eigenheiten des tunesischen Volkes« die Rede.
Die Festlegung der Staatsreligion wird ausdrücklich von möglichen Verfassungsreformen ausgenommen. Religiöse Werte stehen über den Menschenrechten. Ein Hoher Islamischer Rat soll als Wächter über diese eingerichtet werden. Aber obwohl die Religionsfreiheit im Text festgeschrieben ist, wird der Staat als »Schützer der Religion« und nicht der Religionen definiert. Atheisten, Christen und Juden lässt dies aufhorchen. »Die Gefahr besteht darin, dass die Religion des Staates im traditionellen, radikal konservativen Sinne verstanden wird«, befürchtet Achour.
Der »Schutz des Lebens« sorgt ebenfalls für Debatten, denn im Verfassungsentwurf heißt es: »Das Recht auf Leben ist heilig, dagegen darf nicht verstoßen werden, außer in den Fällen, die vom Gesetz festgelegt sind.« Viele befürchten einen Fortbestand der Todesstrafe. Sie existiert in Tunesien seit jeher, wurde aber 1991 ausgesetzt.
Die Gleichberechtigung der Frau - die in Tunesien als einzigem arabischen Land gilt - soll auch in der neuen Verfassung stehen. Dies konnten Frauenbewegung und säkulare Parteien gegen Ennahda durchsetzen. Deren Idee war es, in der Verfassung von »der Ergänzung von Mann und Frau« zu sprechen. Doch die Gefahr, dass die Frauenrechte eingeschränkt werden, ist nicht gebannt, warnt die Tunesische Vereinigung Demokratischer Frauen.
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