Mehr Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge
Thüringen will die Residenzpflicht abschaffen
Erfurt/ Berlin (dpa/nd). Das eingeschränkte Aufenthaltsrecht für Asylbewerber in Thüringen soll Anfang Juli abgeschafft werden. Das kündigte das Innenministerium am Mittwoch in Erfurt an. Zur Aufhebung der Residenzpflicht werde es eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen sowie anderer Ministerien geben. Ziel sei, Asylbewerbern den Aufenthalt im gesamten Freistaat zu ermöglichen.
Das eingeschränkte Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge nur für einzelne Kreise hatte für einen handfesten Streit zwischen den Koalitionsfraktionen CDU und SPD gesorgt. Die SPD war dagegen, die CDU dafür. Nun sei eine Einigung erzielt worden, teilten die Koalitionsfraktionen mit. Darüber wollen die Fraktionschefs von CDU und SPD, Mike Mohring und Uwe Höhn, am Mittag informieren.
Anträge der Opposition zur Ausweitung auf den gesamten Freistaat scheiterten in den letzten Monaten immer wieder an der Koalitionsmehrheit. Bodo Ramelow (LINKE) als Fraktionschef der zweitgrößten Partei im Landtag erklärte in Thüringen hätten »alle Kirchenvertreter« den Parteien ins Stammbuch geschrieben, dafür zu sorgen, »dass diese Form der Diskriminierung abgeschafft wird«.
Die vollständige Abschaffung der Residenzplicht gehört zu den Kernforderungen im Kampf von Flüchtlingen und deren Unterstützern um Rechte für Asylsuchende in Deutschland. Weitere Ziele sind unter anderem eine generelle Arbeitserblaubnis für Asylsuchende, bessere Unterbringungsmöglichkeiten und die schnellere Bearbeitung von Asylanträgen.
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