Gilt die Ware dann als nicht zugestellt?
Wenn der Nachbar die Warensendung entgegennimmt
Ein solcher Fall, wie der vor dem Amtsgericht Winsen an der Luhe verhandelte, ist ein ziemlich alltäglicher, aber eben auch einer, der vielfach Streit über die Widerrufsfrist bei einer Warensendung auslöst.
Worum ging der Streit? Frau W. hatte bei einem Versandhändler einige Waren bestellt. Als das Paket geliefert wurde, war sie einige Tage verreist. Der Mann vom Versanddienst ließ das Paket bei einer Nachbarin, die sich bereit erklärte, Frau W. das Paket zu geben. Nach ihrer Rückkehr packte Frau W die Sachen aus, sie gefielen ihr aber nicht. 20 Tage nach der Lieferung schickte sie die Waren zurück.
Doch der Versandhändler pochte auf den Kaufvertrag: Zwei Wochen lang könnten Kunden bestellte Ware zurückgeben und den Kauf widerrufen. Diese Frist sei bereits abgelaufen.
Mit Erfolg verklagte ihn Frau W. auf Rückzahlung des Kaufpreises. Werde eine Sendung bei Nachbarn abgegeben, setze das die Widerrufsfrist nicht in Gang, urteilt...
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