Beratung fehlerhaft - Schadenersatz prüfen

Versicherungsrecht

Wer beim Abschluss einer Versicherung bei einem Versicherungsmakler fehlerhaft beraten wurde, sollte genau prüfen lassen, wie der Vertrag zustande gekommen ist.

Will der Versicherungsnehmer nämlich Schadenersatzansprüche stellen, lohnt sich zu überprüfen, ob gegebenenfalls auch das Versicherungsunternehmen hier einstehen muss. Rechtsanwalt Peter Konrad von der AG Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) erklärt hierzu: »Zwar vertritt ein Versicherungsmakler normalerweise die Interessen des Versicherungskunden und muss daher im Fall einer Fehlberatung auch selbst für seine Fehler einstehen.« In ganz bestimmten Fällen j...


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