Die Rechte biologischer Väter erneut weiter gestärkt

Der Bundestag hat am 26. April 2013 einen erleichterten Umgang biologischer Väter mit ihren getrennt lebenden Kinder beschlossen und damit einmal mehr die Rechte solcher Männer gestärkt.

Damit erhalten leibliche Väter in Deutschland erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind, auch wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Schon zuvor war die Position der leiblichen Väter beim gemeinsamen Sorgerecht gestärkt worden. Bislang konnte der biologische Vater nur dann gegen den Willen der Mutter und des rechtlichen Vaters einen Kontakt erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte.

Künftig s...


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