Selbst Hand angelegt und Härtefälle
Urteile zu Modernisierungen
Mieter müssen in der Regel Modernisierungen zulassen, die den Wohnwert verbessern oder Energie einsparen. Aber - haben sie zuvor mit Zustimmung des Vermieters schon selbst modernisiert, müssen spätere Maßnahmen zur weiteren Optimierung führen.
Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 110/11 und Az. VIII ZR 25/12) hin. In den Fällen hatten die Mieter von Altbauwohnungen in Berlin mit Zustimmung der damaligen Hauseigentümer die Einzelöfen durch Gasetagenheizungen ersetzt. Die neuen Eigentümer wollten die Wohnungen an vorhandene Zentralheizungen anschließen. Das Landgericht Berlin gab den Vermietern Recht.
Der BGH hob beide Urteile auf und entschied, dass die Mieter ihre Wohnungen bereits in einen zeitgemäßen Zustand versetzt hätten. Ein späterer Austausch der noch intakten Heizung komme nur dann in Betracht, wenn damit eine zusätzliche Energieeinsparung verbunden wäre. Außerdem komme es unter anderem darauf an, wie viel die Mieter seinerzeit investierten und inwieweit eine neue Heizung Energie einspare.
Bei der Beurteilung, ob eine vom Vermieter geplante Modernisierung die Mietwohnung in einen allgemein üblic...
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