Was die Eltern wissen müssen
Jugendliche im Internet - rechtliche Gefahrenquelle
Für viele Jugendliche ist ein Smartphone heute fast schon ein Muss. Doch mit dem coolen Alleskönner ist auch der ungehinderte Weg ins Internet frei - und mit Gefahren verbunden. Denn plötzlich flattert den Eltern eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus. Auf die rechtlichen Konsequenzen geht die Juristin Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung ein.
Wie rechtlich wirksam sind Verträge von Minderjährigen?Schließen Minderjährige - ob online oder im Geschäft - einen Vertrag, haften die Eltern dafür im Normalfall nicht. Beim Abschluss eines Kaufvertrages von Minderjährigen gilt: Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Jugendlicher volljährig, damit geschäftsfähig und kann ohne elterliche Zustimmung einen Vertrag eingehen. Zuvor gelten Verträge außerhalb des sogenannten Taschengeldbereichs normalerweise nicht (§ 106 ff BGB). Die Aufsichtspflicht oder deren Verletzung seitens der Eltern spielt rechtlich keine Rolle. Klicken Sohn oder Tochter beim Internetsurfen auf ein Werbebanner und schließen damit ungewollt einen kostenpflichtigen Vertrag ab, so muss nach einem neuen Gesetz zum Schutz gegen Abo-Fallen (§ 312g BGB) - auch Button-Lösung genannt - nur derjenige zahlen, der einen Button anklickt, der ganz deutlich auf die Zahlungspflicht hinweist.
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