Beleidigungen hinterm Steuer sind teuer

Vorsicht vor abfälligen Gesten oder Beschimpfungen

Wer hat das nicht schon erlebt: Ein Autofahrer schnappt einem den sicher geglaubten Parkplatz vor der Nase weg; der Hintermann drängelt oder der Sportwagen missachtet die Vorfahrt. In solchen Situationen macht so mancher Autofahrer seinem Ärger hinterm Steuer lautstark und mit eindeutigen Gesten Luft.

Wer seiner Meinung allzu freimütig Ausdruck verleiht, riskiert saftige Strafen. Womit Autofahrer im Einzelfall rechnen müssen und was bei Beleidigungen im Ausland gilt, erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung.

Was kosten Beleidigungen im Straßenverkehr?

Mit Schimpfworten oder Gesten sollten sich Autofahrer besser zurückhalten. Denn Entgleisungen hinter dem Steuer sind durchaus kein Kavaliersdelikt: Tatsächlich ist eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Straftat (§ 185 StGB Beleidigung) und kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe wie Flüche oder Beleidigungen als auch für beleidigende Gesten.

Üblicherweise werden bei Beleidigungen im Straßenverkehr Geldstrafen verhängt. Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten jedoch keinen festen Bußgeldkatalog. Die Höhe des Betrages wi...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -