Wasserschaden - wer haftet?
Nachbarschaftsrecht
Ein Grundeigentümer durfte den Wasseranschluss im Garten seines Nachbarn benutzen und verursachte einen Wasserschaden. Wer haftet?
Eigentümer X baute im Winter auf seinem Grundstück ein Haus. Nachbar Y erlaubte ihm, gegen Übernahme der Wasserkosten das benötigte Wasser bei ihm »abzuzapfen«. Y hatte, um den Garten zu bewässern, einen Wasseranschluss außen an der Hauswand installiert. Eine von X beauftragte Firma schloss daran einen Schlauch an, plus Kaltwasserzähler und Absperrventil.
Über die Jahreswende fuhr Herr Y in Urlaub. Als er Anfang Januar zurückkehrte, erwartete ihn eine böse Überraschung - sein Keller stand unter Wasser.
Die Gebäude...
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