Karlsruhe fordert Steuersplitting für Homoehe

Urteil ist weiterer Schritt zur Gleichstellung

Berlin (Agenturen/nd). Schon wieder ein Rüffel aus Karlsruhe für die Bundesregierung wegen der Ungleichbehandlung Homosexueller: Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, dass die bisherige Regelung beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Es gebe keine hinreichend gewichtigen Sachgründe für die steuerliche Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern, hieß es. Geltende Gesetze müssen rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden, dem Tag, an dem die eingetragene Lebenspartnerschaf...


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