Fallstricke für den Käufer

Mietkauf

Eine eigene Immobilie zu erwerben, wird immer teurer. Mancher denkt deshalb über einen sogenannten Mietkauf nach. Der besteht, wenn zwischen Mieter und Vermieter ein Mietvertrag mit einem Ankaufsrecht vereinbart wird. Dabei wird die Netto-Kaltmiete mit dem Kaufpreis verrechnet.

Wird ein Mietkaufvertrag vereinbart, reichen für die Gültigkeit keineswegs die Unterschriften der beiden Vertragspartner aus. Ein Mietkauf muss immer von einem Notar beurkundet werden - sowohl für den kaufvertraglichen als auch für den mietvertraglichen Teil.

Wer den Mietkauf als Finanzierungsmöglichkeit für das Eigenheim wählt, sollte sich vieler Nachteile bewusst sein. Probleme treten gleich nach Vertragsunterzeichnung auf. Wird der Käufer sofort als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, muss er als neuer Eigentümer auch die Kosten für Sanierungsmaßnahmen tragen. Für den Verkäufer stellt sich die Frage, wie er die Forderung der Restsumme absichern kann. Dies kann etwa mit einer Restkaufgeldhypothek geschehen oder durch Zwangsvollstreckungsunterwerfung. In einem solchen Fall wird bei Zahlungsverzug sofort der Restkaufpreis fällig.

Probleme entstehen...


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