Umlage des Leerstands
Betriebskosten
Zur Frage, wie Wohnungsleerstand im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen ist, wenn der vereinbarte Umlageschlüssel die Personenzahl ist, urteilte am 8. Januar 2013 der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 180/12).
Die aufgeworfene Rechtsfrage ist nach Ansicht des BGH nicht von grundsätzlicher Natur. Vielmehr gehe es um die vom Tatrichter aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls (insbesondere Umfang und Dauer des Leerstands und Höhe der streitigen Kosten) zu entscheidende Frage, inwieweit die Berücksichtigung des Leerst...
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