Berliner Bezirksamt hat im Rechtsstreit das Nachsehen

Freistellung einer Vertrauensperson

Weist eine Dienststelle schwerbehinderte Mitarbeiter einer von ihr mit der Agentur für Arbeit gebildeten gemeinsamen Einrichtung zu, sind diese trotzdem weiterhin als Mitarbeiter der Dienststelle mitzuzählen.

Diese aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. März 2013 (Az. 33 BV 14898/12), auf die die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, kann von entscheidender Bedeutung sein, etwa für die Freistellung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter.

Freistellung einer Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeiter wurde verweigert

Der verhandelte Fall: Ein Bezirksamt führt mit der Agentur für Arbeit ein Jobcenter als gemeinsame Einrichtung. Dem J...


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