Bei Geiz mit Schlüsseln Miete runter
Mietrecht
Der Gründe für eine Mietminderung gibt es gar viele, wie auch der vorliegende Fall zeigt. Geizt beispielsweise der Vermieter einer Immobilie mit Schlüsseln und übergibt seinen Mietern zu wenig Schlüssel, so ist auch hier Mietminderung möglich.
Der Vermieter einer Immobilie darf bei der Vergabe von Schlüsseln gegenüber seinen Mietern nicht zu geizig sein. Es ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keinesfalls ausreichend, einem Mieter-Ehepaar nur einen einzigen Schlüssel zu überreichen und ihm weitere Exemplare zu verweigern, urteilte das Landgericht Bonn (Az. 6 S 90/09).
Der Fall: Es ging um eine Tiefgarage, für die ein Mieter-Paar lediglich einen Schlüss...
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