Mobbing muss eindeutig bewiesen werden

Streitfall Mobbing am Arbeitsplatz

Immer wieder beschäftigen die Gerichte Fälle, in denen es um Mobbingvorwürfe am Arbeitsplatz geht. Dabei trägt das (vermeintliche) Mobbingopfer die Beweislast, wie aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervorgeht, über die die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.

Schmerzensgeldforderung in ungewöhnlicher Höhe

In dem verhandelten Fall hatte eine seit 1997 bei der Stadt Solingen als betriebswirtschaftliche Prüferin angestellte Diplomökonomin die Stadt auf die außergewöhnlich hohe Schmerzensgeldsumme von 893 000 Euro verklagt. Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf wies mit Urteil vom 26. März 2013 (Az. 17 Sa 602/12) die Klage der Diplomökonomin gegen ihren Arbeitgeber wegen Mobbings jedoch ab. Damit blieb die Klage der Frau, die angegeben hatte, seit dem Jahre 2008 Schikanen ausgesetzt zu sein, die sie als Mobbing wertete, in zwei Instanzen ohne Erfolg.

Im Jahr 2008 war es zu einem ersten Streit mit dem Arbeitgeber gekommen, weil die Angestellte manchmal nicht an ihrer Dienststelle anzutreffen war. Die Stadt warf ihr Arbeitszeitbetrug vor und kündigte 2009 das Arbeitsverhältnis. Dagegen klagte die Angestellte und gewann den Kündigungsschutzprozess.

Diesen Streit bewertete ...


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