Wahlrecht kontra Menschenrecht

Auch Behinderte und Jugendliche sollen zur Bundestagswahl ihre Stimme abgeben können

Für Sieghard Gummelt ist das deutsche Wahlrecht ein Skandal: »Eine Expertenkommission des Bundestagsinnenausschusses hat festgestellt, dass das Wahlrecht gegen die Menschenrechte verstößt.« Menschen, denen eine »gesetzliche Betreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten« (so die offizielle Formulierung) zur Seite gestellt ist, sind nämlich prinzipiell von Wahlen ausgeschlossen - das heißt, sie dürfen auch keinem anderen eine Vollmacht für ihre Stimme geben. Es handelt sich dabei um Schwerst- und Mehrfachbehinderte, die beispielsweise nicht lesen, schreiben und hören können.

In Berlin gibt es 670 Menschen, die bei der Bundestagswahl im Herbst keine Stimme haben. Gummelt arbeitet bei der Spastikerhilfe Berlin eG und setzt sich im Aktionsbündnis »Das Blaue Kamel« für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Dessen Forderung: ein Wahlrecht für alle. Die Bundestagsopposition hat diese Forderung laut Gummelt schon auf die Agend...


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