Es gibt immer eine Möglichkeit
Rechtsanwältin Daniela Hödl über die Aufenthaltssituation der libyschen Flüchtlinge in Hamburg
Seit Wochen kämpfen in Hamburg 300 libysche Kriegsflüchtlinge für ihr Recht auf humanitären Schutz, Aufenthalt, Arbeit, Gesundheitsversorgung und Bildung. Mit der Rechtsanwältin DANIELA HÖDL, die die Flüchtlinge vertritt, sprach Martin Dolzer über deren rechtliche Situation.
nd: Der Hamburger Bürgermeister und der Senat betonen immer wieder, dass es keine Rechtsgrundlage gebe, auf der die 300 zur Zeit auf Hamburgs Straßen lebenden libyschen Kriegsflüchtlinge der Gruppe »Lampedusa in Hamburg« ein Aufenthaltsrecht bekommen könnten. Ist das richtig?
Hödl: Es besteht nach dem Aufenthaltsgesetz immer die Möglichkeit, im Ermessenswege aus humanitären Gründen oder zur Vermeidung von Härtefällen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Ein Beispiel ist die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23 Aufenthaltsgesetz. Diese Vorschrift sieht vor, dass die oberste Landesbehörde mit Zustimmung des Bundes für bestimmte Personengruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen kann. Ob diese Vorschrift zur Anwendung kommt, ist aber auch eine Frage des politischen Willens.
Gibt es über den Paragr...
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