Leiblicher Vater im Vorteil gegenüber rechtlichem Vater

Bundesgerichtshof erleichtert die Vaterschaft für Samenspender

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2013 (Az. XII ZR 49/11) zur Vaterschaft eines Samenspenders bedeutet: Leiblicher Vater schlägt rechtlichen Vater. Nach dieser Entscheidung des BGH in Karlsruhe ist in bestimmten Fällen die Anfechtung der Vaterschaft nach privater Samenspende durchaus möglich.

Wichtig ist allerdings: Bei einer künstlichen Befruchtung mit Vertrag besteht diese Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft nicht. Hier werde von vorn herein vereinbart, dass ein anderer Mann die rechtliche Vaterschaft übernehmen soll.

Mutter verweigerte leiblichem Vater die Zustimmung

Im Streitfall leben die Mutter und der mutmaßliche biologische (leibliche) Vater jeweils in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Der Mann hatte der Mutter eine Dose mit Samenflüssigkeit übergeben. Die Frau befruchtete sich damit durch »Insemination« selbst.

Als das Kind auf die Welt kam, wollte der Mann als Vater auch rechtlich anerkannt werden. Dies scheiterte an der fehlenden Zustimmung der Mutter. Stattdessen wurde ein Bekannter des lesbischen Paares - mit dem Einverständnis der Mutter - rechtlicher Vater. Ziel des Trios war, dass dieser seine rechtliche Vaterschaft aufgibt, damit die lesbische Partnerin der Mutter das Kind ad...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.