Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtens

Mietrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis gemäß § 573 Absatz 1, 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV), unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013 (Az. VIII ZR 233/12).

Die Beklagten sind seit Februar 2008 Mieter eines Einfamilienhauses der Klägerin in Wolfenbüttel. Mit Schreiben vom 29. März 2011 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis zum 30. Juni 2011 mit der Begründung, das Haus werde für ihren Enkel und dessen Familie benötigt.

Das Amtsgericht erachtete den Eigenbedarf als bewiesen und gab der Räumungsklage statt.

Das Landgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Es hat die Eigenbedarfs...


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