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Bett ist Erstausstattung für wachsende Kinder

Urteile von Sozialgerichten

Braucht ein Kind einer Hartz-IV-Familie ein neues Bett, wenn es zu groß fürs Gitterbett wird? Und wer muss dafür zahlen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das Bundessozialgericht. Es bejahte die Frage und entschied mit Urteil vom 23. Mai 2013 auch, wer dafür zahlen muss.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825533.bett-ist-erstausstattung-fuer-wachsende-kinder.html

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