Eichmann-Akten bleiben geschwärzt

Gericht lehnt Klage eines Journalisten ab

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Bundesnachrichtendienst hat zahlreiche Akten über Adolf Eichmann vorliegen, die das Interesse der »Bild«-Zeitung geweckt haben. Über die Frage, ob der Geheimdienst der Zeitung die Akten zugänglich machen muss oder nicht, wurde drei Jahre lang juristisch gestritten. Gestern wurde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht abschließend entschieden.

Die »Bild«-Zeitung hat keinen Anspruch auf Zugang zu ungeschwärzten Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) über Adolf Eichmann. Das Bundesverwaltungsgericht wies gestern in Leipzig die Klage des »Bild«-Redakteurs Hans-Wilhelm Saure ab, der vor drei Jahren beim Auslandsgeheimdienst Einsicht in Akten über Eichmann haben wollte, der im Reichssicherheitshauptamt für die Organisation der Vertreibung und Deportation von Juden zuständig gewesen war.

Saure hatte sich gegen die Entscheidung des Bundeskanzleramts, das mit einer Sperrerklärung Teile der betreffenden Akten geschwärzt wissen wollte, und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2012 gewandt, in dem das Vorgehen des Bundeskanzleramts im Wesentlichen bestätigt worden war. Sein Anwalt kritisierte die Ansicht des Kanzleramts und die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts mit Vehemenz. »Ich kann nicht verstehen, wo das Wohl der Bundesrepu...


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