Röntgenbilder gehören dem Arzt Patienten können Krankenakte einsehen und Befunde kopieren

Jeder Deutsche wird einmal pro Jahr geröntgt oder mit anderen Verfahren von innen betrachtet, so die Statistik. Deutschland gehört zu jenen Ländern, die diesbezüglich an der Spitze stehen. Was nicht nur gesundheitspolitisch bedenklich ist, sondern auch wirtschaftlicher Unsinn. Viele Patienten wollen inzwischen die Strahlenbelastung möglichst gering halten. Doch können sie ihre Röntgenbilder einfach mitnehmen, wenn sie den Arzt wechseln? Ja klar, meinten mehr als zwei Drittel der Deutschen bei einer aktuellen Umfrage des Infocenters der R+V-Versicherung. Doch das ist ein Irrtum, denn Röntgenbilder gehören dem Arzt - wie andere Krankenunterlagen auch. Allerdings haben Patienten das Recht, ihre eigenen Akten einzusehen und Arztberichte und Befunde zu kopieren. Grundsätzlich gilt: Ärzte und Kliniken müssen Behandlungen dokumentieren und alle Krankenunterlagen aufbewahren - und damit auch die Röntgenbilder. Deshalb dürfen sie dem Patienten die Bilder nicht ganz überlassen. Wenn ein anderer Arzt die Behandlung fortsetzt, kann er die Unterlagen jedoch anfordern. Das vermeidet unnötige und belastende Doppeluntersuchungen. Heute kopieren immer mehr radiologische Praxen die Aufnahmen für die Patienten auf CD-ROM oder DVD - meist gegen eine Gebühr von fünf bis zehn Euro. Ist das nicht möglich, kann der Röntgenpass helfen. Darin tragen Kliniken und Ärzte alle Aufnahmen ein. So ist auch nach Jahren noch nachvollziehbar, ...

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