Es geht nur allgemein und verbindlich

Gewerkschaften, Forscher und Opposition wollen den Flächentarifvertrag stärken

Wissenschaft, Politik und Gewerkschaften trafen sich in Berlin, um über die Stärkung des Tarifvertrags zu debattieren. Einigkeit herrschte besonders in einem Punkt: Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Der DGB fordert vor der Bundestagswahl eine »neue Ordnung« auf dem Arbeitsmarkt. Ein Teil dessen ist ein Gegensteuern gegen die Erosion des Tarifsystems. Seit über 20 Jahren ist der Flächentarifvertrag auf dem Rückzug - die Tarifbindung von Beschäftigten und Betrieben geht zurück.

Ein wichtiges Element im bundesdeutschen Tarifsystem ist die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrages. Mit der AVE gilt dieser für alle Beschäftigten einer Branche; egal ob der Betrieb tarifgebunden ist oder nicht. Geregelt ist die AVE einerseits nach dem Tarifvertragsgesetz. Eine AVE kann für alle Branchen und alle Regelungsbereiche (Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit und -bedingungen) erlassen werden. Die andere Möglichkeit ist eine AVE nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Dies umfasst derzeit elf Branchen (beispielsweise Elektrohandwerk, Bauhauptgewerbe, Sicherheitsdienstleistungen oder die Gebäudereinigung) und bezieht sich auf Mindesta...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.