Unter Vorbehalt

Nachforderung von Betriebskosten

Damit Mieter nicht Jahre später mit Nachzahlungen konfrontiert werden, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter binnen eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums die Abrechnung vorzulegen. Wird diese Frist versäumt, bleibt der Vermieter auf einer etwaigen Nachzahlung sitzen.

Für den Vermieter kann sich dadurch ein Dilemma ergeben, erläutert Steuerberater Alexander Michelutti von Ebner Stolz Mönning Bachem. Werden etwa die Grundsteuer oder andere auf den Mieter umzulegende Abgaben oder Kosten rückwirkend festgesetzt, könnte der Vermieter nach der Jahresfrist diese Kosten nicht mehr weit...


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