Was auf die Mieter zukommt, was sie wissen müssen

Leserfrage zur Rauchmelderpflicht

Eine gesetzliche Pflicht, in Wohnungen Rauchmelder anzubringen (nd-ratgeber vom 22. Mai 2013), ist unnötig und unbegründet. (...) Ich sehe den Hauptgrund für den gesetzlichen Einbau darin, dass die produzierten Ladenhüter gezwungenermaßen verkauft werden und der Patentinhaber seinen erhofften Gewinn erhöht. (...) Es erhebt sich auch die Frage, wer bezahlt diesen unnötigen Aufwand? Der Vermieter und Eigentümer der Wohnung oder gar der Mieter? Sollte es der Vermieter bezahlen, legt er die Anschaffungs- und Montagekosten als Modernisierung auf die Miete um, und die ständigen Wartungskosten gehen in die Betriebskosten ein.
Horst F., Dresden

Wohnungsbrände, sind ein Albtraum. Werden Mieter im Schlaf überrascht, kann solch ein Ding an der Decke in der Tat zum Lebensretter werden. Insofern ist die Entscheidung, den Einbau von Rauchmeldern zur Pflicht zu machen, real begründet. Selbst wenn es bisher auch »ohne« ging.

Generell ...


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