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Unterschlupf für Snowden?
Marei Pelzer ist rechtspolitische Referentin von Pro Asyl
nd: Edward Snowden hat in diversen Ländern Asyl beantragt, auch in Deutschland. Kann er das überhaupt von Russland aus?
Pelzer: Einen Anspruch auf Prüfung eines Asylantrages hat man in Deutschland nur, wenn man sich nach Deutschland begibt, frühestens also, wenn man an der Grenze »Asyl!« sagt. Dann würde zwingend ein Asylverfahren starten. Vom Ausland aus kann er kein Verfahren erzwingen. Deutschland könnte ihm jedoch ein Visum zur Einreise ausstellen.
Kann er in Deutschland Asyl beantragen, obwohl er auch in Russland sicher wäre?
Russland ist kein »sicherer Drittstaat« und wird auch nicht als solcher angesehen. Das wäre kein Hindernis. Es wäre aber rechtlich nicht so einfach für Snowden, einen Anspruch auf Asyl in Deutschland durchzusetzen.
Worin bestehen die Hürden?
Strafrechtliche Sanktionen, die jemanden in einem Rechtsstaat drohen, gelten grundsätzlich nicht als Verfolgung im Sinne des Flüchtling...
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