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Zehn Millionen Euro Schadenersatz für Air Berlin
Fluggesellschaft lehnte das Angebot aus dem Hause ihres Ex-Chefs Hartmut Mehdorn aber ab
Schönefeld (nd/dpa). Der Berliner Flughafenchef Hartmut Mehdorn hat sich offensichtlich in den Streit um Schadenersatz für seinen früheren Arbeitgeber Air Berlin eingeschaltet. Das geht hervor aus einem Brief Mehdorns an seinen Nachfolger als Vorstandschef der Fluggesellschaft, Wolfgang Prock-Schauer.
Die »Bild«-Zeitung druckte am Dienstag eine Kopie dieses Schreibens, wobei allerdings große Teile geschwärzt wurden. Hintergrund ist die auf unbestimmte Zeit verschobene Eröffnung des Hauptstadtflughafens in Schönefeld. In dem Schreiben bietet Mehdorn der Fluggesellschaft unter anderem die Zahlung von zehn Millionen Euro an, wenn Air Berlin im Gegenzug ihre Schadenersatzklage wegen der Terminverschiebung zurücknehme.
Hartmut Mehdorn hatte bei seiner Vorstellung als neuer Flughafenchef im März zugesichert, die von ihm selbst noch als Boss von Air Berlin eingereichte Klage werde nicht über seinen Schreibtisch gehen.
Die Airline teilte am Dienstag mit, Mehdorn habe nicht selbst an Verhandlungen teilgenommen. Die Flughafengesellschaft betonte ihrerseits, Mehdorn habe ein Verhandlungsteam zusammengestellt, welches ohne seine Einflussnahme einen Vorschlag erarbeitet habe, um die verschiedenen Verfahren zu bereinigen. Es gebe auch Streit um die Zahlung von Aviationsentgelten, worunter Start- und Landegebühren fallen.
Nach mehreren Verhandlungsrunden sei Anfang Mai ein Kompromissvorschlag für eine außergerichtliche Einigung entstanden, hieß es. Ziel sei es gewesen, die zeit- und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten beizulegen. Auf Nachfrage von Air Berlin habe Mehdorn diesen Vorschlag ohne Änderungen »noch einmal schriftlich bestätigt«. Den Aufsichtsratsvorsitzenden, Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), habe er über dieses Vorgehen informiert. Air Berlin, der größte Kunde des Flughafens, habe den Vorschlag des Verhandlungsteams jedoch nicht akzeptiert.
»Es ist beabsichtigt, nunmehr die diversen Verfahren über ein gerichtliches Schiedsverfahren mit Zustimmung des Aufsichtsrates zügig zu beenden, verlautete aus der Flughafengesellschaft. Im Übrigen liege die Abwehr von Schadensersatzansprüchen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Berliner Flughäfen.«
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