Leichtere Rückkehr

Urteil zur gesetzlichen Krankenversicherung

Kassel (epd/nd). Für Hartz-IV-Bezieher ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) relativ leicht. Dazu kann es ausreichen, dass sie bereits seit einigen Monaten nicht mehr in der privaten Krankenversicherung versichert waren, entschieden die Richter in ihrem am Mittwoch verkündeten Urteil. Betroffen sind von de...


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