Wohin mit Snowden?
Deutschland lehnt Asylantrag von US-Whistleblower ab
Um Asyl in der Bundesrepublik zu erhalten, müsste Edward Snowden sich auf deutschem Boden befinden. Mit dieser Begründung lehnen auch andere Staaten seinen Asylantrag ab. Humanitäre Gründe sieht die Bundesregierung nicht gegeben.
21 Asylanträge hat Edward Snowden gestellt, doch niemand will ihn haben. Auch Deutschland hat das Ersuchen des Whistleblowers, der den Abhörskandal der US-Regierung aufgedeckt hat, abgelehnt. Das Auswärtige Amt begründete seine Entscheidung vom Dienstagabend mit dem deutschen Asylrecht, nach dem sich Snowden zunächst auf deutschem Boden befinden müsse, bevor er den Asylantrag stellen könne. Auch Finnland, Irland, Norwegen, Österreich, Polen und Spanien gaben mit Verweis auf ihre Gesetzeslage ablehnende Bescheide. Eine Ausreise aus Russland ist für Snowden beinahe unmöglich: Die USA haben seinen Reisepass für ungültig erklärt.
Den Asylantrag an Russland hat Snowden mittlerweile zurückgezogen. Die Bedingungen, die Präsident Wladimir Putin gestellt hatte, will er nicht erfüllen: Putin soll gefordert haben, weitere Enthüllungen über die gigantische Datensammelei des US-Geheimdienstes NSA einzustellen.
Wie es nun mit Snowden ...
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