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Leichtsinnige Fußgänger haften bei Unfall allein
Verkehrsrecht
Bei einem Unfall zwischen Fußgänger und Pkw haftet der Autofahrer fast immer mit. Grund ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Anders ist dies, wenn Fußgänger sich besonders leichtsinnig verhalten, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/826942.leichtsinnige-fussgaenger-haften-bei-unfall-allein.html
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