Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Leichtsinnige Fußgänger haften bei Unfall allein

Verkehrsrecht

Bei einem Unfall zwischen Fußgänger und Pkw haftet der Autofahrer fast immer mit. Grund ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Anders ist dies, wenn Fußgänger sich besonders leichtsinnig verhalten, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/826942.leichtsinnige-fussgaenger-haften-bei-unfall-allein.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

- Anzeige -
- Anzeige -