Betreten verboten?
Leserfrage zu Vermieterrechten
Ein Verwandter hat auf einem kleinem Pachtgrundstück zu DDR-Zeiten ein Bungalow errichtet. Nach dessen Verkauf verfügte der neue Eigentümer, dass die Cousine/Cousin, deren Grundstück an dem des neuen Eigentümers angrenzt, dieses Pachtgrundstück nicht betreten darf, um z.B. die Freifläche zu pflegen. Dagegen mäht der neue Vermieter dort den Rasen, schneidet Hecke. Kann ein Vermieter ein verpachtetes Grundstück ohne Weiteres betreten und dort ohne Berechtigung arbeiten? Kann ein Vermieter festlegen, dass ein vermietetes Grundstück nicht betreten werden darf bzw. nur dann, wenn der außerhalb wohnende Verwandte anwesend ist?
Georg B., Potsdam
Natürlich darf ein Vermieter ein verpachtetes Grundstück nicht ohne Weiteres betreten und auch nicht ohne Berechtigung Arbeiten durchführen. Dem steht das Besitzrecht des Mieters/Pächters aufgrund eines Nutzungsvertrages (Miet- oder P...
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