Wende zugunsten von Meese?

Hitlergruß-Prozess

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In den »Hitlergruß-Prozess« gegen den Berliner Künstler Jonathan Meese ist Bewegung gekommen. Am zweiten Verhandlungstag näherte sich die Richterin des Amtsgerichts Kassel der Argumentation der Verteidigung an. Sie deutete am Montag an, dass sie die Geste vom 4. Juni 2012 als Teil einer Performance als Kunst werten könnte. Allerdings bleibe die Frage, ob die Kunstfreiheit in diesem Fall Vorrang vor dem Strafrecht habe. Das Gericht müsse abwägen, ob die Aktion auch der Kunst gedient habe oder nicht. Der Prozess gegen den 43-jährigen Meese soll nun am 14. August, voraussichtlich mit den Plädoyers, fortgesetzt werden.

»Endlich geht es um die Kunstfreiheit. Das ist toll«, sagte Meese. »Wir sind mit dem Verhandlungsverlauf zufrieden«, betonte sein Anwalt Pascal Decker. Die Verteidigung wolle nun die Zeit nutzen, um in den Plädoyers auf die Sichtweise des Gerichts zu reagieren. Zuvor hatte Decker im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« noch Zweifel an einem Freispruch gehegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Meese das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Der 43-Jährige hatte im Juni 2012 in einem Gespräch zum Thema »Größenwahn in der Kunst« in Kassel die »Diktatur der Kunst« gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben. Zu Prozessbeginn am 18. Juli hatte der Künstler gesagt, es sei Teil einer Kunstaktion gewesen. Meese gilt als eine der provokantesten Figuren der gegenwärtigen Kunstszene in Deutschland und ist vor allem für Installationen und Gemälde bekannt.

Auch in Mannheim droht Meese weiter juristischer Ärger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Volksverhetzung. Der Künstler hatte bei einer Theateraufführung im Juni mehrmals den Hitlergruß gezeigt und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert. Die Behörde ermittele unbeeinflusst vom Kasseler Prozess weiter, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag. »Aber wir beobachten das.«

dpa

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