Entscheidung zugunsten der Energiekunden

BGH-Urteil

Im Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Stadtwerke Bochum GmbH hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. Juni 2013 (Az. VIII ZR 131/12) zugunsten der Energiekunden entschieden. Danach dürfen Energie- oder Gasanbieter ihnen Kunden nicht eine bestimmte Zahlungsweise vorschreiben, sondern müssen in jedem Tarif mindestens zwei Wege anbieten, die Energierechnung zu begleichen.

Im konkreten Fall hatten die Stadtwerke Bochum die Zahlungsweise an den Rhythmus gekoppelt. Dabei legte eine Klausel fest, dass Gaskunden bei jährlicher Vorkasse per Überweisung zahlen müssen und die monatliche Begleichung per Lastschrift erfolgen muss.

Nun entschied der Bundesgerichtshof: Diese Regelung benachteilige besonders Energiekunden mit geringem Einkommen, die den Betrag für die jährliche Vorauszahlung oftmals nicht aufbringen können. Einkommensschwache Verbraucher ohne eigenes Konto...


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