Der Vorerbe wird Vollerbe

Erbrecht

Die gesetzlichen Beschränkungen einer Vorerbschaft entfallen, wenn der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass die Vorerbin »frei« über den Nachlass verfügen kann, sobald die zu Nacherben eingesetzten pflichteilberechtigten Kinder ihren Pflichtteil verlangen.

Darauf verweist der Fachanwalt für Erbrecht Michael Henn von der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht (DANSEF) unter Hinweis auf die Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zum rechtskräftigen Beschluss vom 11. April 2013 (Az. 15 W 112/13).

Der verhandelte Fall: Der im Februar 2006 verstorbene, 68 Jahre alte Erblasser aus Kamen hatte im Jahre 1991 zwei Testamente errichtet, mit denen er seine im Jahr 1948 geborene zweite Ehefrau als Vorerbin und seine drei, in den Jahren 1962, 1963 und 1965 geborenen Töchter aus erster Ehe als Nacherben eingesetzt hatte. Testamentarisch hatte er weiter bestimmt, dass die Vorerbin »frei« über den Na...


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