Eigenmächtig in Urlaub - doch keine fristlose Kündigung

Ohne Zustimmung des Arbeitgebers angetretener Urlaub kann grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ob diese angemessen ist, hängt auch von den Umständen des Einzelfalls ab, so das Arbeitsgericht Krefeld im Urteil vom 8. September 2011 (Az. 1 Ca 960/11).

Seit 15 Jahren arbeitete der mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent schwerbehinderte Mann als Schlosser in einem Betrieb. Er hatte im Jahr 2010 fünf Urlaubstage nicht in Anspruch genommen, die daher in das erste Quartal des Jahres 2011 übertragen worden waren.

In dem Betrieb gilt, dass Urlaub beim Vorgesetzten zu beantragen ist und ohne Genehmigung nicht angetreten werden darf. Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr können nur auf schriftlichen Antrag und nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung über den 31. März des Folgejahres hinaus bestehen bleiben.

Mitte März 2011 beantragte der Mann die fünf Tage Resturlaub aus 2010 für den Zeitraum vom 31. März bis zum 6. April 2011. Der Vorgese...


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