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Um die Kosten für den Dienstwagen

Landesarbeitsgericht

Mitarbeiter eines Pflegedienstes mit eigenem Dienstwagen müssen es hinnehmen, dass sie an den Kosten für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle beteiligt werden. Das entschied das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz am 24. Juni 2013 (Az. 10 Sa 25/13) und wies eine entsprechende Klage ab.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/829447.um-die-kosten-fuer-den-dienstwagen.html

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