Der Chef muss vorher nicht gefragt werden

Zum Zweit- oder Nebenjob

Es gibt viele Gründe, warum Beschäftigte nach Feierabend woanders weiterarbeiten. Was aber ist beim Neben- oder Zweitjob zu beachten?

Nicht nur Politiker tun es. Auch normale Beschäftigte haben Nebenjobs. Sie kellnern in Kneipen, tragen Zeitungen aus oder betreiben einen kleinen Internethandel. Manche tun es, weil sie mehrere kleine Jobs haben; andere steigen in einen Zweitjob ein, weil sie das Haushaltseinkommen aufbessern wollen oder müssen. Auszubildende verdienen auf diese Weise dazu, wenn mit dem Berufsstart das Geld für das Leben in den eigenen vier Wänden knapp wird, und der ein oder andere genießt einfach die Abwechslung vom Hauptberuf.

Egal aus welchen Gründen Arbeitnehmer nach Feierabend woanders jobben - sie müssen ein paar Dinge unbedingt beachten.

Ist es erforderlich, den Chef um Erlaubnis zu fragen?

Wer einen Zweitjob aufnehmen will, muss seinen Chef nicht um Erlaubnis fragen. Informieren muss er ihn in der Regel schon. Das Grundgesetz garantiert Arbeitnehmern die freie Berufswahl. Diese beschränkt sich nicht auf den Erstjob. Allerdin...


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