Reiche Städte müssen etwas abgeben

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Wenn die als finanzstark geltenden Kommunen in Brandenburg eine Umlage zugunsten jener Städte und Gemeinden zahlen müssen, die weniger gut dastehen, so verstößt dies nicht gegen die Verfassung. Das Landesverfassungsgericht wies am Dienstag Beschwerden der Stadt Liebenwalde sowie der Gemeinden Breydin und Schenkenberg zurück. Diese hatten sich gegen die am 25. Februar 2012 erstmals verlangte Umlage gewehrt.

Ein Viertel ihres Steueraufkommens abzuführen, waren im vergangenen Jahr elf Kommunen verpflichtet, denn sie hatte mehr als 115 Prozent ihres Bedarfs zur Verfügung. Durch die Umlage kamen insgesamt zirka 30 Millionen Euro zusammen.

Weil die eingespielten Gelder wieder an Kommunen gehen und nicht etwa im Landeshaushalt eingespart werden, fanden die Richter nichts Verwerfliches an der Finanzumlage. Die Landesverfassung verbiete...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.