Freiheit am seidenen Faden

In Bayern teilen mehr als 2500 Menschen Mollaths bisheriges Schicksal

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Gustl Mollath hat seine Chance. Sein Fall wird neu aufgerollt, die Entlassung aus der Psychiatrie ist bereits erreicht. Andere werden eine solche Gelegenheit nie erhalten.

Vor Gericht und auf hoher See soll das Schicksal der Menschen ja bekanntlich in Gottes Hand liegen. Dann lieber schon in Seenot als etwa vor einem bayerischen Gericht, möchte man sagen. Jedenfalls was den Paragrafen 63 des Strafgesetzbuches anbelangt. Dort ist der sogenannte Maßregelvollzug geregelt, also die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Abteilung. 2525 Menschen saßen Anfang Dezember 2012 in Bayern in 14 derartigen Anstalten. Einer davon war bis vor kurzem Gustl Mollath, der gegen seinen Willen sieben Jahre in der psychiatrischen Klinik Bayreuth verbrachte. Wer sich die Begründung für seine Freilassung durchliest, ist freilich nur sehr bedingt davon überzeugt, dass die Mühlen der Justiz für Menschen mahlen, die gegen ihr Urteil kämpfen.

Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2006, in dem Mollath der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung zwar aus Gründen der Unzurechnungsf...


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